Battodo-Dojo-SüdWest
Battodo-Dojo-SüdWest

Prüfwesen

Vorab: Wie sagte unser alter Pater Alfons Mützenbacher: „Mögest Du das sein, was Du sein möchtest, dann siehst Du, was Du sein dürftest“.

Für die Kyu-Prüfungen sind die Dojos der einzelnen Länder verantwortlich, die Anforderungen für den jeweiligen Kyu werden individuell festgelegt. Die bestandenen Prüfungen werden in den Pass der F.T.R.B. (France Tenshin Ryu Battodo) eingetragen.

Die Dan-Prüfungen werden ausschließlich von der A.E.B. durchgeführt.

 

Voraussetzung für eine Prüfung zum Shodan ist der 1.Kyu, mindestens jedoch 3 Jahre nachweislicher konstanter Praxis. Die Wartezeiten zwischen den einzelnen Dangraden beträgt den Dangrad in Jahren, welchen man erreichen möchte.

 

Grundsätzlich ist die Zulassung zu einer Danprüfung von dem jeweiligen Dojoleiter sowie der A.E.B. zu genehmigen.

Für die Dan-Prüpfungen gelten die folgenden Voraussetzungen:

Shodan:

Vollständige Kenntnisse der Etikette, der Lehrinhalte, der Suburi und der 8 Kata Shoden (Tatchi Waza) einschließlich Kumi Tatchi. Die Prüfung beiinhaltet 5 Kata, welche vom Hauptprüfer bestimmt werden sowie 5 Fragen (schriftliche Beantwortung) aus dem Battodo-Buch. Minimum 2 bis 3 Jahre regelmäßige Praxis, die Gegehmigung des Sensei muss vorliegen.

Nidan:

wie Shodan, jedoch vollständige Kenntnisse der 16 Kata des Shoden. Minimum 2 Jahre Shodan .

Sandan:

Perfekte Kenntnisse von Shoden und Chuden. Minimum 3 Jahre Nidan.

Druckversion | Sitemap
© Clemens Klein