Battodo-Dojo-SüdWest
Battodo-Dojo-SüdWest

Hinweis zum Waffengesetz (WaffG):

Gemäß §1 Abs.2, Nr. 2a WaffG sind scharfe Schwerter (Shinken, Katana, etc.) als Waffen eingestuft.

 

Es ist unter Hinweis auf §42a Abs.2, Nr. 2, darauf zu achten, dass Waffen in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren sind.

 

Auf der Homepage des Deutschen Iaido-Bundes DIaiB findet sich ein lesenswerter Artikel zum Waffenrecht unter "Informationen/Weblinks". (5.12.219: das war mal)

 

Bei den Trainings achtet der Ausrichter darauf, dass kein öffentlicher Zugang zum Trainingsraum möglich ist.

 

Interessantes auch zu finden unter: 

 

www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

 

 

Druckversion | Sitemap
© Clemens Klein